Welchen Anhänger darf ich ziehen ?

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    Welchen Anhänger darf ich ziehen ?

    Nabend.


    Ich will im Sommer mit meinem Fabia Combi in Urlaub fahren. Ich hätte da auch nen Wohnwagen zur verfügung der nur mal noch getüvt werden muss und blablabla. So jetzt meine Frage...

    Ich hab ja den 1.9 TDI ATD Im Fahrzeugschein steht drin das ich nur eine Anhängelast von 1000 kg Gebremst fahren darf. Im Internet stand was von 1200 Kg. Der Wohnwagen hat aber eine Zulässige Gesamtmasse von 1350 KG. Wie ich jetzt schon irgendwo im WWW gelesen habe, kommt es aber nicht auf die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers an sondern nur auf das was der Hänger wirklich wiegt ?

    Ausserdem hab ich nur den Führerschein Klasse B darf also 3.5 Tonnen bewegen. Mir sagte mal jemand das ich zwar Anhänger ziehen darf aber keine Wohnwagen ?! Wo ist der Unterschied wenn es so sein sollte ? :cursing:
    Bedingung für klasse B mit Anhänger:

    -750 kg zul GM Anhänger immer erlaubt
    -zul GM Anhänger =< Leermasse des Zugwagen erlaubt
    -zul GM Anhänger + zul GM Zugwagen max 3500 kg

    Wohnwagen ist n normaler anhänger
    Mit der B darfst du ersteinmal Anhänger bis 750kg ziehen, "Sonderregelung" die zGm des Anhängers darf maximal so groß sein wie die Leermasse des Pkw und dann darf das Gespann max. 3,5 Tonnen wiegen.
    Bsp: Fabia wiegt leer 1300kg, seine zGm ist 1800kg. So dürftest du also einen Anhänger ziehen, der 1300kg maximal wiegt, und das Gesamtgewicht kommt bei 3,1 Tonnen raus.

    Was du ziehen darfst, das steht im Schein und nur das ist gültig, es sei denn die Typengenehmigung wurde mal angepasst, lässt sich denke über Skoda herausfinden.
    Allerdings wiegt dein Anhänger mit 1375kg mehr als jeder Fabia, auch deiner, als Leergewicht hat, somit kannste es vergessen, ist unzulässig.
    Der Grad der Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!
    Moin,

    das stimmt so nicht mehr ganz. Seit Januar 2013 gilt die neue Führerscheinregelung. Es ergab sich eine Auflockerung, sodass die 2. Bedingung entfällt. Zukünftig ist lediglich das Gesamtgewicht von 3,5 t einzuhalten. Neu ist auch eine spezielle "Caravan" Klasse, mit der nach einer eintägigen Schulung Caravan-Anhänger mit zul. ges. Gewicht von 4,25 t bewegt werden dürfen.

    Bedingung für klasse B mit Anhänger:



    -750 kg zul GM Anhänger immer erlaubt

    -zul GM Anhänger =< Leermasse des Zugwagen erlaubt
    --> entfällt

    -zul GM Anhänger + zul GM Zugwagen max 3500 kg


    siehe auch:

    spiegel.de/auto/aktuell/neue-f…januar-2013-a-865665.html


    Gruß
    Eton EC 500.4; Hertz ES 300; Hertz ESK 165.2; Dietz 1F; Pioneer Deh 6900IP
    Was, echt? Das heißt ich darf jetzt (ausgehend vom RS) mit Füherschein Klasse B am Fabia einen Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 2,2t ziehen, weil Fabia (1,3t) + Anhänger (2,2t) = 3,5t!? Krass...
    Nur leider scheitert es daran, dass der Fabia für nicht mehr als 1000kg gebremste Anhängelast ausgelegt ist ^^

    Gott bin ich froh, seinerzeit noch 3er, 2er und 1er Führerschein gemacht zu haben und somit eigentlich alles fahren zu dürfen.

    Die EU verkompliziert da mal wieder, wie so oft, alles; alleine schon durch die zig FS Klassen, die dann auch noch munter ergänzt und geändert werden. Da blickt doch auf Dauer niemand mehr durch. Als nächstes kommt dann die Klasse rFTG (rasender Furz auf dem Trambahngleis).
    Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
    Gott bin ich froh, seinerzeit noch 3er, 2er und 1er Führerschein gemacht
    zu haben und somit eigentlich alles fahren zu dürfen und nicht den Job
    vom Kollegen zu haben, der die Führerscheingeschichten bearbeiten muss.



    Die EU verkompliziert da mal wieder, wie so oft, alles; alleine schon
    durch die zig FS Klassen, die dann auch noch munter ergänzt und geändert
    werden. Da blickt doch auf Dauer niemand mehr durch. Als nächstes kommt
    dann die Klasse rFTG (rasender Furz auf dem Trambahngleis).
    Du glücklicher, schön drauf aufpassen. Wenn sie dir einen neuen ausstellen ist der nur noch 15 Jahr gültig :)

    Also kommt es bei dem Wohnwagen auf die Zulässige Gesamtmasse an ?
    Ja auch. Also:

    -die Gesamtmasse des Anhängers und des Zugfahrzeuges dürfen 3,5 t nicht überschreiten. --> Voraussetzung für den Führerschein Klasse B
    -die tatsächliche Anhängelast darf die zul. Anhängelast deines Zugfahrzeuges nicht überschreiten --> Voraussetzung bedingt durch die tatsächliche Konfiguration

    Beispiel:

    - die Gesamtmasse deines Fabias und des Wohnanhängers bleiben unter 3,5 t
    - dein Fabia kann 1000 kg ziehen der Anhänger wiegt 1050 kg leer, :D ha geht auch, weil jetzt noch die Stützlast (bsp. 50 kg) abgezogen wird, die auf die Kupplung wirkt.

    Bei einer Polizeikontrolle wird diese im Extremfall ihre mobile Waage holen und du musst mit jeder Achse des Anhängers wiegen. Hierbei taucht dann die Stützlast nicht auf!

    Somit entspricht die Anhängelast = (tatsächliches Gewicht des Anhängers - Stützlast)


    Beispiel 2:

    - Zugfahrzeug und Anhänger bleiben unter 3.5 t
    - du hast nen Pferdeanhänger der Leer 900 kg wiegt. Und willst ihn mitm Fabia (1000kg Anhängelast) ziehen

    --> du lädst 2 Schafe ein geht
    --> du lädst 2 Pferde ein geht nicht



    Soweit so gut. Wenn du dir noch unsicher bist solltest du dich aber auf jeden Fall nochmal bei einer entsprechenden Stelle informieren. Ich übernehme keien Haftung :thumbsup:

    Gruß
    Eton EC 500.4; Hertz ES 300; Hertz ESK 165.2; Dietz 1F; Pioneer Deh 6900IP
    Hallo BigBob,

    du schreibst

    BigBob schrieb:

    Was, echt? Das heißt ich darf jetzt (ausgehend vom RS) mit Füherschein Klasse B am Fabia einen Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 2,2t ziehen, weil Fabia (1,3t) + Anhänger (2,2t) = 3,5t!? Krass...
    Nur leider scheitert es daran, dass der Fabia für nicht mehr als 1000kg gebremste Anhängelast ausgelegt ist ^^
    Dazu meine Frage. Du hast also eine AHK an Deinem Fabia RS? Wie hast Du das geschafft? Ich hab schon alles mögliche versucht, ich bekomme keine eingetragen, da Anhängelast mit 0 "Null" eingegeben ist. Auch auf Nachfrage beim TÜV bei AHK-Herstellern, Skoda-Autohaus und Skoda direkt, hab ich immer die gleiche Antwort bekommen: Geht nicht. Keine AHK möglich. Alle haben sich gewundert, aber es sei halt nichts zu machen. Sie wüßten auch nicht warum. Ist aber so.

    Daher bin ich brennend interessiert, wie Du es geschafft hast eine eingetragen zu bekommen.
    Gruß

    Ghost