Tagfahrlicht - Vorschriften, Empfehlungen und Probleme

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      Tagfahrlicht - Vorschriften, Empfehlungen und Probleme

      Hallo!

      Ich weiß dass das Thema Tagfahrlicht schon mehrmals durchgekaut wurden, aber irgendwie fehlt mir jetzt der Überblick über die Vorschriften und Möglichkeiten. Ich hoffe ihr könnt mir einige der folgenden Fragen beantworten:

      Was muss man beim Verbauen von Tagfahrlich beachten in Bezug auf die Einbauhöhe, Leuchtkraft und E-Prüfnummern?

      Wo besteht der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Positionslicht? Was muss beim Verbauen von Positionlicht beachtet werden(Höhe,Leuchtbelegung)?

      Welche Hersteller von Tagfahrlicht und Positionslicht kann man empfehlen?
      Ich möchte ungern in den Baumarkt und eine No-Namemarke kaufen die nicht hell genug ist. Außerdem möchte ich meine Nebelscheinwerfer auch nicht missen, weshalb die runden Hella-LED-TFL rausfallen (jetzt mal ganz abgesehen davon das die typischen länglichen TFL mein LLK-Einlass weiter verschließen).

      Positionslichter gibts bei Schiffen und Flugzeugen, bei Autos ist es das Standlicht und im Fachchinesisch der StVZO die Begrenzungsleuchte. ;)

      Infos dazu unter stvoz.de stvzo.de/stvzo/B5.htm#51

      Zur Tagfahrleuchte findest du hier was: bmvbs.de/cae/servlet/contentbl…ahrlicht-fuer-kfz-pdf.pdf

      Und ne ganz gute Info ist die hier: dekra.de/de/web/freiburg/c/doc…e92cb9eb45f&groupId=10100
      Der Umwelt zuliebe habe ich ein Hybridfahrzeug.Wenn ich genügend Gas gebe verbrennt mein Auto Benzin und Gummi!
      Ja, nur auf viele Verpackungen steht fällischerweise Positionslicht...
      Also wenn ich das jetzt richtig verstehe: TFL darf immer nur allein an sein, Begrenzungsleuchten mit dem Abblendlicht zusammen und wenn sie gleihzeitig TFL sind dann gedimmt!?
      Helligkeiten sind offensichtlich nicht vorgeschreiben, und die Maße kann man ja in den Grafiken erkennen, also mindesten 25cm von unten ist hier für mich die wichtigste Angabe.

      Ich danke dir R2D2, mal sehen wer noch was zu verschiedenen Herstellern sagen kann.

      Ich habe die runden TFL von Euralight für die originalen Nebelscheinwerfer-Auspaarungen im Fabia I drin und kann sie nur weiterempfehlen. Hatte mir damals auch die runden von Hella bestellt und sie wieder zurückgeschickt, da sie deutlich teurer und vor allem dunkler waren als die von Euralight. Zudem konnte man sie entweder im preisgünstigen Set kaufen (dann aber nicht dimmbar) oder eben in dimmbar aber dann nur einzeln und damit sauteuer (>160€ + 25€ Kabelset etc.).
      E-Prüfzeichen
      Generell heißt es unter Tuningfreunden, alles mit E-Prüfzeichen ist zulässig. Vorsicht!
      Ein E-Zeichen besteht aus einem E und einer Zahl dahinter. Die Zahl zeigt lediglich in welchem Staat das entsprechende Bauteil geprüft wurde. Beispiel: E1 = Deutschland
      Jedes E-Zeichen (außer gefälschte :P ) ist in der gesamten EU zulässig.
      Die Zahl zeigt allerdings nicht als WAS es geprüft wurde. Es zeigt also nicht ob es als Scheinwerfer, Abflussrohrinnenbeleuchtung oder Omas-Lieblings-Kuchenform geprüft wurde. Dies zeigen Buchstaben im weiteren Verlauf des E-Zeichens.
      Die wichtigsten Kennbuchstaben:
      A – Standlicht / Positionslicht / Begrenzungslicht
      R – Umrißleuchte
      RL – Tagfahrlicht (TFL)

      Tagfahrlicht
      Sehr passendes Beispiel:
      Die flexiblen LED Streifen die bei ebay und co verkauft werden, haben das E-Prüfzeichen E4-10R-020474. Das zeigt, dass der Streifen eine Genehmigung für die sog. elektromagnetische Verträglichkeit (nach der ECE-R10) hat. Eine Genehmigung als Leuchte liegt hier also gar nicht vor! Also auch nicht, wie bisher angenommen, als Umrißleuchte (welche beim Fabia aber auch generell verboten sind), obwohl ein R in der E-Nummer vorkommt, das hat in diesem Fall eine andere Bedeutung.

      Hier mal ein Beispiel für eine korrekte E-Nummer für Tagfahrlicht: E2 02A 08031 00RL. Das ist die E-Nummer der originalen Mercedes Benz W212 Tagfahrlichter. Diese sind also als Standlicht und Tagfahrlicht zugelassen.
      Aber auch hier ist wieder Vorsicht geboten. Denn für TFL im Allgemeinen gibt es ganz klar vorgeschriebene Einbaumaße.
      So müssen reine TFL mindestens 25cm über dem Boden sein (die unterste Kante des TFL).
      TFL die gleichzeitig gedimmt als Standlicht genutzt werden sollen müssen mindestens 35cm über dem Boden angebracht sein.
      Darüber hinaus müssen beide Leuchteinheiten mindestens 60cm von einander und maximal 40cm vom äußeren Fahrzeugrand entfernt sein.